Allgemeinverfügung
über ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude in der Gemeinde Stockelsdorf
Anlässlich des Jahreswechsels 2024/2025 hat die Gemeinde Stockelsdorf, wie bereits im Vorjahr, eine Allgemeinverfügung über ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude im Gemeindegebiet erlassen. Betroffen sind Gebäude in den Dorfschaften Arfrade, Klein Parin und Obernwohlde.
Das Verbot nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz bleibt von der Allgemeinverfügung unberührt. Danach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie weiteren, besonders brandempfindlichen Gebäuden, wie z.B. Holz- oder Fachwerkhäuser, oder Anlagen, wie z.B. Tankstellen, generell verboten.
In diesem Zusammenhang appelliert Bürgermeisterin Julia Samtleben an die Stockelsdorf Bürgerinnen und Bürger, im Sinne des Umwelt- und Tierschutzes zum bevorstehenden Jahreswechsel gänzlich auf das Zünden eines Feuerwerks zu verzichten.
Dokumente: Allgemeinverfügung_zum_Abbrennen_von_Feuerwerk_2024
Standorte reetgedeckter Gebäude in Arfrade:
- Arfrade, Hauptstraße 29,
- Arfrade, Hauptstraße 57,
- Arfrade, Hauptstraße 61,
- Arfrade, Hauptstraße 63,
- Arfrade, Mühlenweg 2.