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Informationsveranstaltung
„Windenergieplanung & Gemeindeöffnungsklausel“
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die gewonnene Leistung durch Windenergie an Land soll in Schleswig-Holstein bis 2030 auf 15 Gigawatt erhöht werden.
Um der zu erwartenden Ausweisung weiterer Windenergieflächen durch das Land ohne direkte Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten der Gemeinde zuvorzukommen, hat die Gemeindevertretung Stockelsdorfs im Juni beschlossen auf Basis der Gemeindeöffnungsklausel tätig zu werden.
Die sog. Gemeindeöffnungsklausel erlaubt es vorübergehend ausschließlich Kommunen Windenergie-Flächen auszuweisen. Die Politik in Stockelsdorf hat sich entschieden zu gestalten und nicht untätig abzuwarten.
Was bedeutet die aktuelle rechtliche Lage der neuen Windenergieplanung gerade für die Stockelsdorfer Dörfer?
Was bedeutet die Entscheidung zur Umsetzung der Gemeindeöffnungsklause? Potenzialflächen? Öffentlichkeitsbeteiligung?
Hierzu möchte Sie die Gemeinde Stockelsdorf zu einer Informationsveranstaltung einladen.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Samtleben Bürgermeisterin